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KindEssenz | Ein Angebot der Kinderarztpraxis Dres. med. Anna & Mathias Pirker | Interlaken | Illustration: Rebecca Hellmann

Arbeiten und Stillen

Möchten Sie die Arbeit wieder aufnehmen, aber nicht auf das Stillen verzichten, oder machen Sie sich Sorgen wie Stillen/Pumpen und Arbeiten überhaupt vereinbar ist?

Wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt, führen viele Gründe - trotz erhaltenem Stillwunsch - zum vorzeitigen Abstillen. Ein Grund ist die Wiederaufnahme der Arbeit durch die Mutter. Doch Stillen ist, wie wir in diesem Beitrag zeigen möchten, trotz Arbeit möglich.

Eine stillende Mutter hat gemäss schweizerischem Arbeitsgesetzt Anspruch auf bezahlte Pausen zum Stillen oder Abpumpen im gesamten ersten Lebensjahr des Kindes. Die Pausen sind wie folgt geregelt:

  • bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten
  • bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten

Es handelt sich hierbei um Minimalzeiten. Sollte das Kind längere Stillzeiten benötigen, sind diese Pausen entsprechend anzupassen. Dem Arbeitgeber steht es frei eine Stillbestätigung zu verlangen. Zudem sollte der stillenden Mutter ein geeigneter, abschliessbarer Raum mit Sichtschutz zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie die Wiederaufnahme der Arbeit planen, lohnt es sich, sich bereits einige Wochen vor Arbeitsbeginn mit dem Pumpen vertraut zu machen. Die abgepumpte Milch kann per Fläschchen zum Beispiel direkt dem Baby gefüttert werden, so kann sich auch der Kindsvater beim Füttern beteiligen und Sie fühlen sich am ersten Arbeitstag beim Abpumpen entspannter.

Oder vielleicht haben Sie auch die Option, dass eine Betreuungspersonen Ihnen das Baby zu vereinbarten Zeitpunkten an den Arbeitsplatz bringt? Sie dürfen übrigens während besagten Stillpausen den Arbeitsplatz zum Stillen auch verlassen.

Gute Inputs, wie unter anderem eine Checkliste für Stillräume und eine Zusammenfassung des Arbeitsgesetztes, finden sich auf der Homepage der Stillförderung Schweiz, oder fragen Sie ihre Hebamme, Mütterväterberaterin oder ihren Kinderarzt/ärztin um Rat, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zum Schluss ein kleiner Tipp: Wussten Sie, dass abgepumpte Muttermilch 3 Tage im Kühlschrank, 3 Monate im Gefrierfach des Kühlschranks und 6 Monate im Tiefkühlgerät haltbar ist?


Quellen:
- Schweizerische Eidgenossenschaft, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Broschüre Arbeit und Gesundheit: Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit.
Stillförderung Schweiz: www.stillfoerderung.ch